Die Kirchenvorsteherschaft setzt sich aus den gewählten Behördenmitgliedern und den Pfarrpersonen zusammen. Diese besitzen alle das Stimmrecht
Die Gemeindeleitung umfasst diejenigen Personen, welche der Kirchenvorsteherschaft angehören. Diese werden ergänzt durch die Diakone und den Kirchgemeindeschreiber.
Der Konvent umfasst die Mitarbeitenden, welche hochprozentig arbeiten.
Innerhalb der einzelnen Ressorts sind weitere Arbeitsgruppen tätig, welche hier nicht abgebildet sind.