Veranstaltungen

Doris Widmer

Kirchenein-/austritt , Mitgliedschaft

Wir stellen uns dem Alltag und den Fragen der Menschen.
Haus auf Fels

Haus auf Fels

Kircheneintritt
Sie machen sich Gedanken, Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche zu werden? Das freut uns.

Gemäss Art. 23 der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen ist vorgesehen, dass Sie das Gespräch mit einer Pfarrperson suchen, um Ihre Beweggründe darzulegen. Dem folgt ein formeller Antrag um Aufnahme an die Kirchenvorsteherschaft. Bei einem Neueintritt erfolgt die Aufnahme in einem kleinen feierlichen Ritus mit Pfarrperson und Kirchenvorsteher. Bei einem Wiedereintritt genügt der administrative Weg.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das » Sekretariat.

Kirchenaustritt
Sie überlegen es sich, aus der evangelisch-reformierten Kirche auszutreten? Das bedauern wir.
Bitte suchen Sie das Gespräch mit uns, insbesondere, wenn Sie mit der Kirche unzufrieden sind.
Finanzielle Not sollte niemals ein Austrittsgrund sein müssen. Wenn Ihr Budget für die Kirchensteuer nicht reicht, wenden Sie sich ungeniert an uns, damit wir zusammen Lösungen finden.

Was müssten Sie beachten, wenn Sie diesen Schritt tun wollen?
Das Vorgehen bei einem Kirchenaustritt wird in Art. 24 der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen geregelt:
«Wer aus der evangelisch-reformierten Kirche austreten will, hat eine schriftliche Erklärung mit amtlich beglaubigter Unterschrift bei der Kirchenvorsteherschaft der Wohngemeinde einzureichen.
Ein Pfarrer oder ein Mitglied der Kirchenvorsteherschaft sucht mit dem Austretenden Rücksprache zu nehmen.
Der Austretende hat die Kirchensteuer bis zum Ablauftag seiner rechtsgültig eingereichten Austrittserklärung an die Kirchgemeinde zu entrichten, in welchem er den Austritt ordnungsgemäss erklärt hat.»

Senden Sie das von Ihrer Wohngemeinde beglaubigte Schreiben an unser Sekretariat. Sobald das Gesuch in der Kirchenvorsteherschaft behandelt wurde, erhalten Sie eine Bestätigung.
Auch nach einem Austritt aus unserer Kirchgemeinde stehen Ihnen die Türen offen. Sie verlieren aber das Recht auf die Dienstleistungen der evangelisch-reformierten Kirche, z.B. Taufe, Religionsunterricht, Konfirmationskurs, Trauung, Abdankung.

Bei Fragen nehmen Sie doch bitte mit uns Kontakt auf: » Sekretariat
Kirchenmitgliedschaft
Wir sind all unseren Mitgliedern sehr dankbar für ihre Unterstützung mit freiwilligen Einsätzen und finanziellen Beiträgen über die Kirchensteuer. Das ist gelebte Solidarität. Die kirchlich Angestellten gestalten zusammen mit Freiwilligen vielfältige Anlässe für Jung und Alt, die vielen Personen ein Stück Heimat geben. Die Gebäude müssen unterhalten werden. Wir sind in den Schulen präsent, um Werte zu vermitteln. In den Altersinstitutionen und im Spital sind wir für die Seelsorge zuständig. Und immer mehr gefragt ist die Unterstützung für Menschen mit kleinem Budget.

Ihr Beitrag hilft uns, diese und viele weitere Aufgaben wahrzunehmen und Hoffnung zu schenken.
Evangelische Kirchgemeinde Wil
Toggenburgerstrasse 50
9500 Wil
071 555 58 00
Öffnungszeiten Sekretariat:
Montag bis Freitag: 09.00 bis 11.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr

Die Kreuzkirche ist täglich von 07.00 bis 19.00 Uhr für individuelle Besuche geöffnet.
Bereitgestellt: 23.04.2020    Besuche: 72 Monat