Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde.
Sie besteht aus den stimmberechtigten Gemeindegliedern.
Jährlich
Die ordentliche Kirchgemeindeversammlung findet jährlich statt.
Eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung ist einzuberufen, wenn die Kirchenvorsteherschaft es beschliesst oder wenn ein Sechstel der stimmberechtigen Gemeindeglieder es verlangt.