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| Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Sie besteht aus den stimmberechtigten Gemeindegliedern. |
| Jährlich |
Die ordentliche Kirchgemeindeversammlung findet jährlich im ersten Jahresquartal statt. Eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung ist einzuberufen, wenn die Kirchenvorsteherschaft es beschliesst oder wenn 1/6 der stimmberechtigen Gemeindeglieder es verlangt. |
| Daten |
Zur Zeit sind keine Daten bekannt. |
| Unterlagen |
2012 Traktanden Kirchgemeindeversammlung 2011 Amtsbericht 2011 Bestandesrechnung 2011 Laufende Rechnung |
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- update: 26.03.2012 -
Verantwortlich für diese Seite: Richard Rathgeb |
